Die sogenannte „Rote Messe“ ist eine traditionelle Messfeier für Juristen. Sie wurde 2014 vom Organisationsteam der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Freiburg wieder belebt. Eingeladen sind u.a. Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Verwaltungsjuristen, Professoren, Dozenten, Absolventen und Studenten des Fachs Jura aus Freiburg und der Region. Das Organisationsteam hofft, mit dieser Messfeier zu einer Auseinandersetzung über den juristischen Berufsethos und das christliche Menschenbild und das Verständnis von Gerechtigkeit beitragen zu können.
Rot ist die liturgische Farbe des Heiligen Geistes, um dessen Leitung und Beistand in dieser heiligen Messe in besonderer Weise gebetet wird.
Der Blasiussegen wird in der katholischen Kirche traditionell nach der Heiligen Messe am 3. Februar, dem Gedenktag des heiligen Blasius gespendet. Blasius war Bischof von Sebaste in Kleinasien -
heute Sivas in der Türkei - und erlitt 316 das Martyrium durch Enthauptung. Der Heilige zählt zu den 14 Nothelfern. Die Erzählung über ihn berichtet, wie er während seiner Gefangenschaft in einem
römischen Gefängnis einem jungen Mann, der an einer Fischgräte zu ersticken drohte, das Leben rettete. Deshalb erteilt die Kirche den Blasiussegen
zum Schutz vor Halskrankheiten. Hierin kommt das gläubige Vertrauen auf die Heilszusage Gottes, gerade auch für das leibliche Wohlergehen des erlösungsbedürftigen Menschen zum Ausdruck. Bei der Segensspendung hält der Bischof / der Diakon dem Gläubigen zwei gekreuzt-brennende Kerzen in Höhe des Halses vor und spricht: „Auf die Fürsprache des heiligen Blasius bewahre dich der Herr vor Halskrankheiten und allem Bösen. Es segne dich Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist“. Der Gläubige antwortet mit Amen.